Hausordnung & Unterrichtszeiten
Hausordnung
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Hausordnung ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich dennoch auf alle Personen unabhängig ihres Geschlechts.
Präambel
Gegenseitige Rücksichtnahme, ein achtsamer, respektvoller Umgang miteinander und Gewaltfreiheit bilden die Basis für ein gutes Lern- und Arbeitsklima. Die Würde aller am Schulleben Beteiligten wird geachtet.
Jegliche Form von Ausgrenzung wird nicht toleriert.
Geltungsbereich / Hausrecht
Die Hausordnung gilt für das gesamte Schulgelände. Es umfasst das Schulgebäude der Mannheimer Straße 128b, dessen Schulhof, den Erweiterungsbau Mannheimer Straße 3, die Sporthalle sowie die direkten Wege zwischen den Gebäuden.
Auch Gäste der Schule sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Das Hausrecht übt der Schulleiter aus. Schulfremde Personen melden sich unmittelbar nach Betreten der Schule im Sekretariat (A016) an.
- Unterricht
- a) Vor dem Unterricht
Der Einlass in die Schulgebäude erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, witterungsbedingt auch früher. Dann kann die Mensa als Aufenthaltsort genutzt werden. Die Fachlehrer schließen den Unterrichtsraum 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf. Alle Schüler erscheinen pünktlich im Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor. In Fachräumen gelten Sonderregelungen.
- b) Unterrichtszeit
Fehlen die unterrichtenden Fachlehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn, wird dies vom Klassensprecher im Sekretariat angezeigt. Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen, melden ihre Anwesenheit zuerst im Sekretariat.
- c) Unterrichtsende
Alle Unterrichtsräume werden in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand verlassen. Nach Beendigung des Unterrichts werden die Stühle im Raum hochgestellt, die Fenster geschlossen, das Zimmer gereinigt und die Tafel gewischt oder ggf. ausgeschaltet. Die Lehrkraft verschließt den Raum.
Alle Schüler verlassen im Anschluss zügig das Schulgelände.
- Verhalten im Unterricht
Alle Schüler haben ein Recht auf ungestörtes Lernen. Alle Lehrer haben das Recht ungestört zu unterrichten.
Das Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet, über Ausnahmen zum Trinken im Unterricht entscheidet der jeweilige Fachlehrer.
- Pausenordnung
In den großen Pausen begeben sich alle Schüler in den dafür zu nutzenden Außenbereich des Schulgeländes oder nehmen an der Essensversorgung in der Mensa teil. Die Schultaschen verbleiben nach Unterrichtsschluss im Zimmer, Wertgegenstände sind eigenverantwortlich zu sichern. Die Fachlehrer verschließen nach Verlassen die Unterrichtsräume.
Auf dem Aktivbereich des Schulhofs ist sportliche Betätigung erwünscht. Spiel- und Sportflächen sind sachgerecht zu nutzen. Das Ballspielen ist nur mit schuleigenen Bällen gestattet, die zur Ausleihe zur Verfügung stehen.
Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel, dem Toilettengang sowie der Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht.
Hauspausen werden durch entsprechende Ansagen bekanntgegeben. Die Schüler halten sich dann in den allgemeinen Unterrichtsräumen auf. Bei Unterricht in einem Fachunterrichtsraum verbleiben die Schüler auf der jeweiligen Etage.
Während der Hauspausen sind die Türen der Unterrichtsräume offen zu halten.
Wird der Unterricht durch Freistunden unterbrochen, so erfolgt der Aufenthalt in den dafür von der Schulleitung zugewiesenen Bereichen.
Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Schüler der Klassen 5 bis 9 nicht gestattet. Den Schülern der Klassenstufen 10, 11 und 12 ist das Verlassen des Schulgeländes in der Frühstückspause, den Mittagspausen sowie Freistunden erlaubt, insofern eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt.
Die Pausenordnung wird durch die Mensaordnung ergänzt.
- Krankmeldungen / Freistellungen
Bei Krankheit von Schülern ist das Schulsekretariat am gleichen Tag ab 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr telefonisch oder auf digitalem Weg zu benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb dreier Unterrichtstage nachzureichen.
Muss ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht vorzeitig verlassen, so informiert der Schüler zuerst den unterrichtenden Fachlehrer und meldet sich anschließend mit dem entsprechenden Formular im Sekretariat.
Sonstige Unterrichtsbefreiungen regelt die Schulbesuchsordnung (SBO) des Freistaates Sachsen.
- Schuleigene Computersysteme / Mobile Endgeräte
Schuleigene Computersysteme, wie elektronische Tafeln, Beamer o. Ä., sind Bestandteil des pädagogischen Schulnetzwerkes. Sie werden ausschließlich von Lehrkräften bedient, von Schülern nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft. Änderungen an Hard- und / oder Softwarekomponenten jeglicher Art sind untersagt.
Die Nutzung mobiler Endgeräte ist mit Betreten des Schulgeländes nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer erlaubt. Bei Verstößen entscheidet die Lehrkraft nach pädagogischem Ermessen über Erziehungsmaßnahmen, die auch den zeitweisen Einbehalt des mobilen Endgerätes einschließen.
- Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit
Der Besitz, Handel und Konsum von Suchtmitteln sowie das Mitbringen und das Benutzen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Sämtliche schulische Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle am Schulleben Beteiligten sind für die Erhaltung des Schulgebäudes und Schulgeländes mitverantwortlich. Vorsätzliche oder mutwillige Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung von Schuleigentum oder des Eigentums Anderer wird entsprechend geahndet.
Ein wöchentlich wechselnder Hofdienst durch die Klassen unterstützt unser Bemühen um einen sauberen Schulhof.
Fundsachen sind bei den Hausmeistern der Schule zu hinterlegen.
- Havarie- / Katastrophen- bzw. Gefahrenfall
Im Havarie- / Katastrophen- bzw. Gefahrenfall ist den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Das weitere Vorgehen regelt der Katastrophen- und Brandschutzplan der Schule.
- Mobilität
Fahrräder o. Ä. werden eigenverantwortlich an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt und gesichert. Eine Nutzung auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Haftung durch den Schulträger wird nicht übernommen.
Die Hausordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 01.08.2025 in Kraft.
Anlage
Unterrichtszeiten ab Schuljahr 2025/2026
Stunde | Zeit |
1. | 08.00 – 08.45 |
2. | 08.50 – 09.35 |
Frühstückspause | |
3. | 10.00 – 10.45 |
4. | 10.50 – 11.35 |
Mittagspause 1 Klassenstufen 5-6 | |
5. | 12.00 – 12.45 |
6. | 12.50 – 13.35 |
Mittagspause 2 Klassenstufen 7-12 | |
7. | 14.00 – 14.45 |
8. | 14.50 – 15.35 |
kleine Pause | |
9. | 15.45 – 16.30 |
10. | 16.30 – 17.15 |
Verkürzte Unterrichtszeiten
Stunde | Zeit | |
1. | 08.00 – 08.30 | |
2. | 08.35 – 09.05 | |
Frühstückspause | ||
3. | 09.30 – 10.00 | |
4. | 10.05 – 10.35 | |
5. | 10.40 – 11.10 | |
6. | 11.15 – 11.45 | |
Mittagspause alle Klassenstufen | ||
7. | 12.30 – 13.00 | |
8. | 13.05 – 13.35 | |
kleine Pause | ||
9. | 13.45 – 14.15 | |
10. | 14.20 – 14.50 | |