Mensaordnung

Die Mensa dient der Entspannung und Erholung in den Pausen. Sie ist ein Ort der Esskultur.

Aus diesem Grund sind nachfolgende Festlegungen grundsätzlich einzuhalten:

  1. In der Mensa herrscht eine ruhige und angenehme Atmosphäre, die von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist.

  2. Die Mensa öffnet während der Frühstücks- und Mittagspause. Ein Aufenthalt außerhalb dieser Pausen ist nur nach Absprache mit der Schulleitung möglich.

  3. Schul- und Sporttaschen sind in der Mensa nicht erlaubt. Die Regale vor und in der Mensa stehen dafür als Ablage zur Verfügung.

  4. Das Betreten der Mensa erfolgt ausschließlich über den als solchen gekennzeichneten Eingang; der Ausgang befindet sich neben der Geschirrablage.

  5. Am Buffet ist auf gegenseitige Rücksichtnahme, Hygiene und Sauberkeit zu achten.

  6. Geschirr und Besteck verbleiben grundsätzlich in der Mensa.

  7. Die Nutzung der Mensa ist den Teilnehmern an der Essensversorgung vorbehalten.

  8. Um allen Essensteilnehmern einen Sitzplatz anbieten zu können, wird die Mensa nach dem Essen zügig wieder verlassen.

  9. Nach Beendigung der Mahlzeit wird das Geschirr auf dem dafür vorgesehenen Wagen abgestellt. Speisereste werden entsprechend entsorgt. Der Essplatz wird mit einem feuchten Lappen gesäubert.

  10. Wer seinen Transponder vergessen hat, erhält sein Essen gegen Ende der Pause.

Shop-Nutzung:

Im Shop käuflich erworbene Nahrungsmittel werden ausschließlich in der Mensa verzehrt. Verpackungen sind sachgerecht zu entsorgen.

Bei bewussten Verstößen gegen die Mensaordnung sind die anwesenden Lehrkräfte befugt, diese Personen des Raumes zu verweisen.

Gültig ab: 30.09.2021

C. Flister Schulleiterin

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